Informationen zu Klimaschutz & Energie

Zum Weltumwelttag, am 5. Juni 2023, erscheint „Das plastikfreie Baby“, eine Infobroschüre für (werdende) Eltern. Herausgeber sind die Plastikpaten, Autorin ist Dorit Zimmermann, Initiatorin der Plastikpaten, einer ehrenamtlichen Initiative zur Vermeidung von Plastikmüll in der Umwelt. Gefördert wurde die 36-seitige Broschüre von Landratsamt München, im Rahmen von 29 ++ Klima.Energie.Initiative, und Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Ziel der Infobroschüre ist es, werdende und junge Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder möglichst plastikfrei aufwachsen zu lassen. Ein Schwerpunkt ist das Thema „Windeln“. Bislang werden ca. 95 % aller Kinder hierzulande mit Wegwerfwindeln gewickelt, sie machen bis zu 10 % des Restmülls aus. Und selbst Öko-Windeln können nur verbrannt werden. Stoffwindeln stellen unter Berücksichtigung aller Parameter die ökologischere Alternative dar, zumal sie an weitere Kinder „vererbt“ werden können. Aber auch bei Schnullern und Saugern, Fläschchen, Geschirr, Spielzeug und Kleidung gibt es Alternativen, die ohne Erdöl auskommen, und die sowohl die Gesundheit der Kinder als auch Umwelt und Klima weniger belasten.

Um Ressourcen zu schonen und Müll zu vermeiden, steht die Broschüre ausschließlich als Online-Version zum kostenlosen Downloaden zur Verfügung. Ab 5. Juni kann „Das plastikfreie Baby“ auf der Webseite der Plastikpaten (www.plastikpaten.de) heruntergeladen werden.

Sinn und Zweck des „Plastikfreien Babys“ ist es nicht, Kunststoff generell zu verteufeln oder Eltern zu verurteilen, die mit Einwegwindeln wickeln oder Sandspielzeug aus Plastik kaufen. Vielmehr soll ein Bewusstsein für die Endlichkeit vieler Ressourcen dieser Erde und das zunehmende Müllproblem geschaffen werden. Kunststoff hat seine Berechtigung, sofern es für langlebige Produkte eingesetzt wird und frei von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen ist. Dennoch möchten wir mit der Broschüre plastikfreie Alternativen vorstellen, durch die junge Familien ihren CO2-Fußabdruck reduzieren können, damit unser Planet auch für nachfolgende Generationen lebenswert bleibt.

Von den 29 Landkreisen gewähren bereits zehn Kommunen einen Zuschuss zur Anschaffung von Stoffwindeln und unterstützen damit all jene Eltern, die dazu bereit sind, einen akti­ven Beitrag zur Vermeidung von Plastikmüll zu leisten und Verantwortung für Umwelt und Klima zu übernehmen. Auch die Landes­hauptstadt hat im Rahmen von Zero-Waste-München beschlossen, das Wickeln mit Stoff erneut zu fördern.

Die Broschüre wird einmal jährlich aktualisiert, sodass weitere Kommunen aufgenommen werden können, die sich zu einer Stoffwindel-Förderung entschließen.

Rückfragen bitte an: Dorit Zimmermann, www.plastikpaten.de, #plastikpaten

Das plastikfreie Baby – Infobroschüre für (werdende) Eltern.pdf

Hier finden Sie den Ergebnisbericht "Entwicklung von Planungsprozessen für eine regelbasierte Positivplanung für den Ausbau der Windenergie im Landkreis München" vom 19.12.2023.

Artenschutz vor Windenergie: Pufferzone um den Ismaninger Speichersee

Zusammen mit seinen angrenzenden Flächen und Fischteichen hat sich der 1929 angelegte Ismaninger Speichersee in den vergangenen knapp 100 Jahren zu einem europaweit wichtigen Vogelschutzgebiet entwickelt. Vor dem Hintergrund des zukünftigen Ausbaus der Windenergie im Landkreis München stand die Frage im Raum, wie nah mögliche Windräder diesem Vogelschutzgebiet kommen dürfen.

Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München, der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern und den Gemeinden Aschheim, Kirchheim und Ismaning sowie der Energieagentur Ebersberg-München ist der notwendige Abstand vorerst eindeutig geklärt: Um die äußere Grenze des Schutzgebiets bedarf es einer Pufferzone von 2.500 Metern. Damit ist der Bau von Windenergieanlagen im nördlichen Gemeindegebiet Aschheims derzeit ausgeschlossen.

Die Idee zur Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen entstand als Reaktion auf den digitalen Energienutzungsplan, den die Energieagentur Ebersberg-München gemeinsam mit dem Dienstleister ENIANO GmbH für den Landkreis München erstellt hat. Der Plan, der als Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in den 29 Landkreisgemeinden dienen soll, weist für Aschheim zwei potenzielle Flächen für Windenergie aus: eines nördlich der Autobahn A99 und eines westlich davon zwischen Aschheim und seinem Ortsteil Dornach. Diese beiden Flächen wurden Ende November 2022 im örtlichen Gemeinderat vorgestellt.

Da nach einer ersten fachlichen Einschätzung durch die Energieagentur Ebersberg-München wohl innerhalb des westlichen Gebiets nur eine Windenergieanlage realistisch planbar wäre, entschied sich die Gemeinde Aschheim, das Gebiet im Norden hin in Richtung Ismaninger Speichersee genauer untersuchen zu lassen.

Als Natura2000- und Ramsar-Gebiet ist der Ismaninger Speichersee nicht nur ein wichtiges EU-Vogelschutzgebiet, sondern auch ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, das jedes Jahr von bis zu 60.000 Individuen hunderter Arten bevölkert wird. Es war deshalb bereits frühzeitig klar, dass für dieses besonders schützenswerte Gebiet besondere Abstandsregeln gelten würden. Die beiden aufsichtführenden Naturschutzbehörden haben deshalb die Einhaltung einer Pufferzone gefordert, die mit 2,5 km Abstand zur eigentlichen Grenze des Vogelschutzgebietes besonders rücksichtsvoll und naturverträglich gewählt wurde.

Diese Pufferzone würde in der Folge nicht nur für die Gemeinde Aschheim, sondern für alle anliegenden Gemeinden gelten und sollte deshalb auch bei den weiteren Planungen des Regionalverbands für den Ausbau der Windenergie in der Region berücksichtigt werden.


Windpotenzialflächen in Aschheim

Die Energieagentur Ebersberg-München hat den ersten Schritt der genaueren Prüfung unserer Windkraftpotenziale erfolgreich beendet und präsentierte die Ergebnisse in der Umwelt-, Energie- und Mobilitätsausschusssitzung am 22.11.2022.

Der Umwelt-, Energie- und Mobilitätsausschuss beschloss am 22.11.2022,

  • die Energieagentur Ebersberg-München mit weiteren Untersuchungen der Windpotenzialfläche 1 nördlich der Autobahn im Kontext mit der Windpotenzialfläche 2 zwischen Aschheim und Dornach zu beauftragen,
  • zu gegebenem Zeitpunkt eine Bürgerbeteiligung durchzuführen,
  • die Flächensicherung der infrage kommenden Standorte vorzubereiten.

Gerne können Sie uns bereits jetzt Ihre Meinung zu dem Thema mitteilen.
Per E-Mail an: umwelt(@)aschheim.de

Hier finden Sie die Windpotenzialflächen Aschheim (Anlagenkonfiguration und Energieertragsabschätzung) und
hier einen Faktencheck zur Windenergie.

Die Gemeinde Aschheim hat in zwei Bauabschnitten bereits 805 Straßenlaternen auf LED umgerüstet. Aktuell ist der dritte und letzte Bauabschnitt mit weiteren 1.300 Lampen in Planung. Bei den umgerüsteten Straßenlaternen konnte man schon einen deutlichen Rückgang des Stromverbrauches beobachten.
So konnte zum Beispiel der Jahresverbrauch im Schaltkreis der Bahnhofstraße, welcher 74 Lampen enthält, von 27.000 kWh (Kalenderjahr 2019) auf 5.700 kWh (Kalenderjahr 2022) gesenkt werden.
Diese Einsparung spiegelt sich dementsprechend auch in den Stromkosten für die Gemeinde wider. Auch der Stromverbrauch in den Schaltkreisen der Feldkirchner Straße und der Uhlandstraße konnte jeweils um ca. 20.000 kWh im Jahr gemindert werden.

Betrachtet man alle Straßen des Gemeindegebiets wurden im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2019 ca. 220.000 kWh eingespart.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Umrüstung der mit alten Quecksilberdampflampen (HQL) bestückten Pilz- und Kofferleuchten der Straßenbeleuchtung auf moderne, hocheffiziente LED-Technik, Teil 1, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Die Umrüstungsmaßnahme wurde im September 2019 in etwa 13 Straßen im Gemeindegebiet Aschheim mit 126 Leuchten durchgeführt.

Unter dem Kennzeichen 03K09287 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde diese Maßnahme im Rahmen der Klimaschutzinitiative mit 25 % der Investitionskosten gefördert. Mit der Durchführung dieser Maßnahme werden ca. 82.625 kWh Strom im Jahr eingespart, was einer CO² Reduzierung von ca. 974 t auf die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren entspricht.

In Planung ist für das Jahr 2020 weitere ca. 608 Brennstellen auf LED-Technik umzurüsten.

www.bmu-klimaschutzinitiative.de
www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Umrüstung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Aschheim auf hocheffiziente LED-Beleuchtung – Teil 2

Projektbezeichnung
Umrüstung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Aschheim auf hocheffiziente LED-Technik – Teil 2

Projektvorstellung
Das Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahre 2007 in Form eines Integrierten Energie- und Klimaprogramms sieht vor, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40% (im Vergleich zu 1990) und bis 2050 um 80-95% zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erzielen.
Hierzu können die Kommunen in Deutschland einen entscheidenden Beitrag leisten. Die Gemeinde Aschheim hat sich dazu entschieden unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des BMU einen weiteren Teil der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten.
Der Bestand setzte sich überwiegend aus Leuchtstofflampen sowie Natrium- und Halogenmetalldampfleuchten zusammen. Insgesamt wurden 621 förderfähige Lichtpunkte umgerüstet wodurch sich der Stromverbrauch von rund 139.470 kWh/a auf 36.037 kWh/a reduziert. Dies entspricht einer Reduzierung des gesamten CO2-Ausstoßes von ca. 56 t auf ca. 15 t im Jahr. Damit kann eine Kosteneinsparung von ca. 74% bei den umgerüsteten Leuchten im Vergleich zum bisherigen Stromverbrauch erreicht werden.
Die Gemeinde Aschheim leistet durch seine eigenen Klimaschutzanstrengungen damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland.

Bewilligte Zuwendung zum Projekt
Förderkennzeichen 03K13582 – Einsparung mind. 50 %

Zuwendungszeitraum für beide Zuwendungsbescheide
01.03.2020 bis 31.08.2021
Technische Planung und Bauüberwachung
EVF - Energievision Franken GmbH – Schwarzenbacher Str. 2 – 95237 Weißdorf
Ausführende Firma
SPIE SAG GmbH, Schleißheimer Str. 89a, 85748 Garching-Hochbrück

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weiterführende Informationen zur Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministerium finden Sie unter: www.klimaschutz.de oder unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie.

IVY SHARE - Mobilität der Zukunft – Carsharing in Aschheim

Carsharing, das bedeutet „Nutzen statt Besitzen“ – IVY SHARE bietet eine kostengünstige Alternative zum wenig genutzten Privatauto, Zweit- oder Firmenwagen. Damit gehören hohe Kosten für Anschaffung, Versicherung, Steuern und Reparaturen des eigenen Fahrzeugs der Vergangenheit an.

IVY SHARE verfolgt ein umweltfreundliches Verkehrskonzept, denn Carsharing reduziert die Zahl der Autos auf unseren Straßen und ist eine ideale Ergänzung zu Bus und Bahn. Vor allem junge Menschen möchte IVY SHARE die Möglichkeit bieten einfach, flexibel und günstig von A nach B zukommen. Ein IVY Fahrzeug nutzt und zahlt der Kunde nur dann, wenn er es wirklich braucht. Den Fokus legt IVY dabei auf die Einfachheit.
Von der Buchung, das Öffnen und Schließen des Fahrzeugs bis hin zur Schadensmeldung, Stornierung oder Umbuchung, alles wird über die IVY SHARE App abgewickelt, um lange, komplexe Registrierungs- und Buchungsprozesse zu vermeiden.

„In nur vier Schritten zum Fahrzeug“ verspricht IVY SHARE und so funktioniert es:
1. IVY SHARE App laden & registrieren,
2. Fahrzeug in der App auswählen und buchen,
3. Einsteigen,
4. Losfahren!

IVY bietet nun in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschheim ein Carsharing an zwei verschiedenen Standorten an
Die Gemeinde Aschheim hat für IVY SHARE zwei Parkplätze bereitgestellt (Otto-Hahn Straße 2 in Dornach und Dorfstraße 10 in Aschheim).
Dadurch ist IVY SHARE nun mit insgesamt sechs Parkplätzen in der Region vertreten (Grafing, Poing, Feldkirchen, Aschheim und Markt Schwaben).
Bei Fragen können Sie sich jederzeit direkt an IVY wenden unter kontakt(@)ivy-go.de.

Informationen hierzu:

In Kooperation mit der Firma mikar GmbH & Co. KG bietet die Gemeinde Aschheim ihren Bürger*innen, den Firmen und Institutionen mit mikarshare eine neue Form der Mobilität.
Ein vielseitiger Neunsitzer Opel Movano wird als flexible Ergänzung zum eigenen Fahrzeug und zum öffentlichen Nahverkehr. Das Fahrzeug hat seinen festen Standort am Parkplatz in der Otto-Hahn-Straße, 85609 Aschheim-Dornach.

Vorab bedarf es einer einmaligen Registrierung als Fahrer. Dies erfolgt schnell und einfach über die MIKAR APP. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten, des Führerscheins und der Hinterlegung einer Zahlungsart kann es in der Regel nach zwei Werktagen losgehen. Mithilfe der App können Sie Fahrten buchen und schlüsselfrei die Öffnung des Fahrzeuges veranlassen. Papier und Autoschlüssel liegen dann im Fahrzeug für Sie bereit. Sie fahren, wann immer Sie wollen – mit Freunden und Familie, zum Badesee, zum Großeinkauf oder nutzen das Auto beim Umzug. Rund um die Uhr und preisgünstig!

Die aktuellen Preise können die Nutzer unter https://mikar.de/fahrzeuge-preise/ oder bei der Buchungsanfrage direkt in der App einsehen.

Die Gemeinde Aschheim bezuschusst seit dem Jahr 2021 die Erstanschaffung für Stoffwindel sowie den Windeldienst ab einem Mindestbetrag von 100 €.

Antrag zur Kostenerstattung für Stoffwindeln oder Windeldienst.

Die Mobilitätswende ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Wenn E-Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral und damit ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz. Doch wie gelingt der Umstieg auf ein E-Auto, welche Fahrzeuge gibt es derzeit am Markt? Wie schnell und wo kann ich laden? Welche Förderungen gibt es? Was ist dran an der Kritik an Batterieproduktion und Rohstoffbeschaffung?

Diese und weitere Themen behandelte der Online-Vortrag des E-Mobilitätsberaters Felix Wiesenberger von der Energieagentur Ebersberg-München in Kooperation mit der Gemeinde Aschheim.

Hier finden Sie die dazugehörige Präsentation der Energieagentur Ebersberg-München.




Klicken Sie hier zum Öffnen des Solarpotzenzialkatasters für den Landkreis München.

Hier steht Ihnen der aktuelle Treibhausgasbericht mit den Daten aus 2020 zum Download zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat im Oktober 2014 beschlossen einen Energienutzungsplan mit integriertem Energieeinsparkonzept für 4 kommunale Liegenschaften erstellen zu lassen.
Mitte Juni 2015 wurde hierzu die Hochschule Augsburg mit dem Fachgebiet E2D – Energie Effizienz Design, um Prof. Sahner beauftragt.

Der Energienutzungsplan (ENP) stellt ein übergreifendes Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung einer Gemeinde dar. Von den enthaltenen ganzheitlichen Möglichkeiten hinsichtlich Energieeinsparung, Energieeffizienz und einer Umstellung auf regenerative Energieträger kann die gesamte Gemeinde Aschheim und letztlich jeder Bürger profitieren.

Die Erstellung des Energienutzungsplans wird mit bis zu 70 % durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWMET) im Rahmen des Programms zur Förderung innovativer Energietechnologien und der Energieeffizienz (BayINVENT) gefördert.

Hier finden Sie die Zusammenfassung zum Energienutzungsplan.

Immer öfter müssen die Thermografischen Spaziergänge mangels ausreichend niedriger Temperaturen abgesagt werden.

Grundsätzlich erzielt man umso bessere Aufnahmen, je größer die Temperaturdifferenz zwischen Innenraumtemperatur und Außentemperatur ist. Die Temperatur der Außenluft sollte möglichst unter + 5 Grad Celsius liegen. Der Unterschied von der Außen- zur Innentemperatur sollte 15 Grad Celsius betragen. Eine direkte Sonneneinstrahlung auf die zu messende Fassade sollte vermieden werden.

Diese Bedingungen lagen am Montag, den 27.01. leider nicht vor.

Deshalb informierte Philipp Rinne von der Energieagentur Ebersberg-München nur theoretisch über die Thermografie und konnte mit den Teilnehmenden nicht den geplanten Spaziergang durchführen. Lediglich an 2 Häusern kam die Wärmebildkamera zum Einsatz.

Trotz Theorie konnte Philipp Rinne an zahlreichen Beispielen aufzeigen, wie unendlich groß die Notwendigkeit der Sanierung ist.

Die Präsentation finden Sie hier zum Herunterladen.

Förderprogramme - Freiwillige Förderung durch die Gemeinde Aschheim

Die Gemeinde Aschheim bezuschusst seit 1994 Maßnahmen zur Energieeinsparung beim Wohnungsbau. Das Ziel dieser Förderung durch die Gemeinde ist es, im Sinne eines Beitrags zum aktiven Umweltschutz den Einsatz alternativer bzw. umweltfreundlicher Energien zu fördern, um so die CO²-Belastung, insbesondere durch die Verringerung des Einsatzes von fossilen Energieträgern, zu vermindern.

Das bestehende Förderprogramm wurde umfassend geändert. Dadurch sollen neue Anreize geschaffen werden um die energetische Sanierung von Gebäuden, die Energieeinsparung sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Die Richtlinien des Energiesparförderprogramms wurden am 19.07.2022 im Umwelt-, Energie- und Mobilitätsausschuss beschlossen und treten am 20.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Energiesparförderprogramm mit Stand 01.08.2020 außer Kraft.


Sonderförderprogramm für Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenräder und Fahrräder!

Seit dem 01.08.2018 fördert die Gemeinde Aschheim die Anschaffung von Pedelecs, Lastenräder und Lastenpedelecs für Privathaushalte, für Unternehmen als auch für gemeinnützige Vereine und freiberuflich Tätige. Durch die elektrische Unterstützung sind Pedelecs in der Lage, kürze Fahrten mit Verbrennern zu ersetzten und so zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Lärmvermeidung beizutragen.
Seit dem 01.08.2022 werden auch Fahrräder mit mindestens 26 Zoll gefördert. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte der Gemeinde Aschheim das Sonderförderprogramm in Anspruch nehmen.

Infotexte der Verbraucherzentrale Bayern

Hauseigentümer können jetzt von den neuen Fördersätzen profitieren. Unterstützt wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft bei der Entscheidung.

Alte Heizungen verbrauchen viel Energie, über die Jahre sinkt zudem oft die Heizleistung. „Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte beginnen, sich über ein neues Heizsystem Gedanken zu machen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn wenn die Heizung erst einmal defekt ist, bleibt in der Regel kein zeitlicher Spielraum, um die langfristig günstigste Lösung zu wählen.“

Attraktive Grundförderung
Der Zeitpunkt für die Planung sei jetzt günstig, denn seit Ende Februar ist das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet. Wer seine fossile Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, bekommt eine Grundförderung von 30 Prozent. Ist der Heizungstausch bis Ende 2028 durchgeführt, winkt ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wird die Immobilie von dem Eigentümer selbst genutzt und liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro, kommt ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent hinzu. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.

Vor-Ort-Termin mit Energieberater
Um Hausbesitzer bei der Entscheidung für eine wirtschaftlich und technisch passende neue Heizung zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check zum Thema Heizungserneuerung an. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen.

Vergleich möglicher Heiztechniken
Bei dem Vor-Ort-Termin wirft ein Energieberater zunächst einen Blick auf die vorhandene Heiztechnik. Gemeinsam mit den Eigentümern klärt er im Anschluss die technischen Möglichkeiten für eine optimierte neue Heizungsanlage. Dafür wird beispielsweise ermittelt, welche Versorgungsleitungen und Möglichkeiten zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück vorhanden sind. Daraus ergibt sich, welche Heiztechniken realisierbar sind. Am Ende werden alle technisch möglichen Heiztechniken miteinander verglichen, bewertet und in einer Übersicht dargestellt. Die Hausbesitzer bekommen eine Übersicht über den CO2-Ausstoß, die Investitionskosten, aktuelle Fördermittel und Betriebskosten. Die drei am besten geeigneten Heiztechniken erläutert der Energieberater zudem ausführlich in einem schriftlichen Beratungsbericht.

Auch bei weiteren Fragen zur Energieeinsparung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.

Im März 2024 erhöhen zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten.

Tarife vergleichen lohnt sich
„Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen.

Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden Stromkunden in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, liefern dann Vergleichsportale. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Vorsicht vor Festpreisangeboten
Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436

Nicht verbrauchter Strom spart am meisten Geld
Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Themen Energie und Mobilität ändert.

Neues GEG tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
  • Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
  • Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.
Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“

Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.

Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken
Ab 2024 soll das Solarpaket I den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist jetzt weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.
Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften können Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb dieser Anlagen nicht mehr untersagen.

Ende der Prämie für Elektroautos
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.

Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten
Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“
Bei Fragen zu gesetzlichen Änderungen beim Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

In zahlreichen bayerischen Haushalten kommen Thermostate ohne digitale Anzeige zum Einsatz. Doch was bedeuten eigentlich die darauf abgebildeten Zahlen? Und wofür stehen Schneeflocke und Sonne? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.

Die Zahlen auf den Thermostaten entsprechen – entgegen einer oft geäußerten Vermutung - nicht der Heizleistung, sondern der gewünschten Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit fünfstufiger Skala stehen die einzelnen Stufen für:

5: circa 28 Grad Celsius

4: circa 24 Grad Celsius

3: circa 20 Grad Celsius

2: circa 16 Grad Celsius

1: circa 12 Grad Celsius

Die Striche zwischen den Zahlen ermöglichen eine noch genauere Abstufung der Raumtemperatur. „Wer bei der Einstellung des Thermostats mit Bedacht vorgeht, kann bares Geld sparen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Denn mit jedem Grad höherer Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen. Übrigens heizt eine Heizung auf Stufe 3 einen kalten Raum genauso schnell auf wie bei Stufe 5.

Sonne, Mond und Sterne
Auf Stufe 3 der meisten Thermostate ist neben der Zahl das Symbol einer Sonne abgebildet. Dieses zeigt die optimale Temperatur für Räume, in denen sich Menschen tagsüber aufhalten. Nachts ist eine Temperatur von 16 Grad ausreichend, für die das Mond-Symbol steht. Tiefer sollte die Temperatur nicht sinken, da sich sonst Schimmel bilden kann. Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten ebenfalls geschlossen sein, um Schimmel zu vermeiden.
Der Stern oder die Schneeflocke zeigen hingegen die kälteste Stufe eines Thermostats an. Sinkt die Raumtemperatur an kalten Wintertagen unter 6 Grad, springt die Heizung automatisch an und schützt Rohre und Heizung vor Frostschäden und verhindert damit teure Reparaturen.

Bei Fragen zur Heizung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Aktuell sinken die Preise für Strom und viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erläutert, worauf zu achten ist.

Die günstigsten Energieversorger bieten derzeit Strom für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde an. Nach den unerwarteten Preiserhöhungen im vergangenen Jahr und plötzlichen Lieferstopps bei einzelnen Energieanbietern kann ein Wechsel von der Grundversorgung zu alternativen Tarifen nun wieder attraktiv sein. Stromkunden sollten sich vor einem Wechsel jedoch über ihren bestehenden Tarif und die Konditionen im Klaren sein. Informationen dazu finden sich in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung.

Viele Stromversorger und Stadtwerke bieten unterschiedliche Tarife an. Es sollten daher nicht nur unterschiedliche Anbieter, sondern auch deren verschiedene Tarife verglichen werden. Eine erste Orientierung bieten Vergleichsportale. Doch nicht alle Anbieter sind dort zu finden. Es kann hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit Stromanbietern zu befragen.

Vertragslaufzeit eher kurz wählen
Die Strompreise bleiben weiter in Bewegung. Daher sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit achten. Diese sollte keinesfalls länger als ein Jahr sein mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Am besten sind monatlich kündbare Verträge. Angebote mit extrem niedrigen Preisen sollte man meiden. Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert und könnten im Laufe der Vertragslaufzeit erhöht werden. Auch bei Festpreisangeboten ist Vorsicht geboten. „Stromkunden sollten in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“

Kündigungsrecht nutzen
Sind Verbraucher mit ihrem neuen Anbieter nicht zufrieden, können sie unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist erneut einen anderen Anbieter suchen oder auch zurück zu ihrem ursprünglichen Stromversorger wechseln. Bei einer Preiserhöhung gibt es zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Nicht verbrauchter Strom spart das meiste Geld
Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Nach dem nassesten Frühling seit 20 Jahren steht der Sommer endlich in den Startlöchern. Doch heiße Tage führen oft zu aufgeheizten Wohnräumen. Kurzfristige Maßnahmen helfen, Wohnung und Haus abzukühlen. Langfristig hilft hingegen eine Wärmedämmung des Gebäudes – und das sogar doppelt: im Sommer und im Winter. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für den kurz- und langfristigen Hitze- und Kälteschutz.

Kurzfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz
Eine einmal aufgeheizte Wohnung oder ein heißes Haus wieder abzukühlen, ist mühsam. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb: „Das Geheimnis ist, die Hitze gar nicht erst herein zu lassen.“

Mit diesen Tipps kann man die Wohnräume an heißen Tagen angenehm kühl halten:

  • Vorrangig in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften. Tagsüber sollte der Luftwechsel auf das Notwendigste beschränkt werden.
  • Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber schließen. Am wirksamsten sind dabei außen angebrachte Vorrichtungen. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten Verbraucher auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
  • Den natürlichen Hitzeschutz von Schatten nutzen. Zum Beispiel durch Bäume, Sträucher oder begrünte Fassaden. Auch Dachvorsprünge sowie überstehende Vor- oder Terrassendächer können den Hitzeeintrag mindern.

Klimageräte sind hingegen meist ineffizient und daher weniger zu empfehlen. Ein Dauerbetrieb kann mehrere Hundert Euro Stromkosten pro Jahr verursachen. Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, sollte von einer Fachfirma ein sogenanntes Splitgerät einbauen lassen. Mobile Monogeräte sind ineffizienter und verbrauchen für die gleiche Kühlleistung wesentlich mehr Strom. Alternativ können Ventilatoren eine kleine Abkühlung bringen.

Wärmedämmung wirkt langfristig im Sommer und Winter
„Wer sein Haus fachgerecht dämmt, profitiert doppelt“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Winter führt eine Dämmung zu geringerem Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten; im Sommer dient sie als Hitzeschutz.“

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Außenwand: Steht ein neuer Anstrich an oder soll der Putz erneuert werden, sollten Hauseigentümer die Gelegenheit für eine Dämmung der Außenwand nutzen. Eine Fassadendämmung kann den winterlichen Wärmeverlust um 80 bis 90 Prozent reduzieren. Verbraucher sparen so bis zu 20 Prozent Heizkosten.
  • Fenster: Eine Wärmedämmung der Fassade ist auch beim Fenstertausch der logische erste Schritt. Denn moderne Fenster mit gutem Wärmeschutz sollten nicht in schlecht gedämmte Wände eingebaut werden. Es besteht sonst ein erhöhtes Schimmelrisiko. Für Südfenster sollten Eigentümer möglichst spezielles Sonnenschutzglas wählen.
  • Dach und Keller: Bei unbeheizten Dachgeschossen bietet sich statt der Dachdämmung die wesentlich einfachere Dämmung der obersten Geschossdecke an. Um die Kellerdecke, die oberste Geschossdecke oder auch kleine Wärmebrücken wie Rollladenkästen oder Heizkörpernischen zu dämmen, braucht man nicht unbedingt eine Fachfirma. Handwerklich begabte Laien können diese Arbeiten oft selbst ausführen.

Vor dem Start all dieser Maßnahmen sollte zunächst der Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet und eine sinnvolle Reihenfolge der Schritte festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgen. Weitere Infos erhalten Verbraucher in einem Online-Vortrag zum Thema Hitzeschutz am 18. Juli 2023. Nähere Infos sind unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen zu finden.

Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Seit dem 1. März 2023 gilt in Deutschland die Strompreisbremse. In Zeiten hoher Energiepreise ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aber trotzdem wichtig, Strom einzusparen. Denn das Preislimit gilt nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zum Energiesparen beim Waschen und Trocknen.

Schon die Wahl des Waschprogramms hat großen Einfluss auf den Verbrauch. Je niedriger die Waschtemperatur, desto weniger Strom benötigt die Maschine. Bei normal verschmutzter Wäsche reichen 30 Grad Celsius, denn heutige Waschmittel erreichen bereits bei dieser Temperatur ihre volle chemische Waschleistung. Leicht verschmutzte Buntwäsche wird oft auch schon im 20-Grad-Programm sauber. Zum Schutz der Waschmaschine vor Fettablagerungen und Gerüchen empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern jedoch ein- bis zweimal im Monat einen Waschgang mit 60 Grad.

Die Verwendung von 90-Grad-Programmen ist in Privathaushalten heute nicht mehr notwendig. Diese kommen nur noch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zum Einsatz. Energiespar-Programme, auch Eco-Programme genannt, sparen zusätzlich Energie und Wasser – obwohl sie länger dauern.

Auswirkung auf den Stromverbrauch einer Waschmaschine hat außerdem ihre Auslastung. Das Fassungsvermögen der Trommel sollte möglichst ausgeschöpft und die Maschine nur voll beladen angeschaltet werden. Die Größe der Waschmaschine sollte sich daher nach der Haushaltsgröße richten. Bei zwei oder drei Personen reicht ein Gerät mit sechs Kilogramm Füllmenge aus. Eine Faustregel empfiehlt zwei Kilogramm pro Person.

Wäschetrockner nur im Ausnahmefall nutzen
Auch beim Wäschetrocknen lässt sich viel Strom sparen. Wer Wäsche auf einem Wäscheständer oder einer Wäscheleine trocknet, verbraucht überhaupt keine Energie. Wenn kein spezieller Trockenraum zur Verfügung steht, sollte die Wäsche in einem möglichst großen und normal beheizten Raum mit Fenstern trocknen. Regelmäßiges, mindestens fünfminütiges Stoßlüften – auch im Winter ­– vermeidet dabei Schimmelbildung.

Haushalte, in denen aus Platzgründen ein Wäschetrockner zum Einsatz kommt, sollten unbedingt ein Gerät der höchsten Energieeffizienzklasse mit Wärmepumpentechnologie wählen. Diese sind in der Anschaffung zwar teilweise teurer, verbrauchen aber oft nur halb so viel Strom wie die weniger effizienten Kondenstrockner der nächsten Klassen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt aber zu bedenken: „Trotz Wärmepumpentechnologie gehören Wäschetrockner zu den größten Energiefressern im Haushalt. Auch moderne Geräte verbrauchen bis zu 250 Kilowattstunden im Jahr. Der Trockner sollte nur benutzt werden, wenn keine andere Trocknungsmöglichkeit besteht.“

Gut geschleuderte Wäsche trocknet schneller. Eine erhöhte Schleuderzahl der Waschmaschine ab 1200 (bis 1800) Umdrehungen pro Minute trägt zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch des Trockners bei. Moderne Waschmaschinen und Trockner verbrauchen außerdem auch dann Strom, wenn sie nicht laufen. Eine ausschaltbare Steckdose verhindert diesen Stand-by Verbrauch.

Keine Empfehlung für Kombi-Geräte
Kombinationen aus Waschmaschine und Trockner, sogenannte Waschtrockner, brauchen zwar weniger Platz, jedoch mehr Strom und Wasser als zwei separate Maschinen. Während neuere Wäschetrockner meist auf die sparsamere Wärmepumpentechnik setzen, sind in Kombi-Geräten Kondenstrockner verbaut.

Die Erleichterung der Hausarbeit fällt auch geringer aus als gedacht, da Waschtrockner oft nur die Hälfte der Waschladung in einem Durchgang trocknen können. So muss die zweite Hälfte vorher entnommen und in einem zweiten Durchgang getrocknet werden. „Die Anschaffung eines Waschtrockners ist aufgrund des sehr hohen Energieverbrauchs nicht zu empfehlen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Zukunft. Doch besonders über ihre Verwendung in Altbauten wird aktuell viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat zwei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten erklären, warum eine Fußbodenheizung nicht zwingend notwendig ist und rechnen vor, wie sich eine Wärmepumpe auch im Altbau rechnen kann.

Mythos 1: Wärmepumpen funktionieren nur mit einer Fußbodenheizung
Immer wieder ist zu hören, dass Wärmepumpen nur in Kombination mit einer Fußbodenheizung gut funktionierten. Denn als Niedrigtemperaturheizung mit einer geringen Vorlauftemperatur benötige die Wärmepumpe größere Heizflächen. Doch Tatsache ist: Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend notwendig. „Vorhandene Heizkörper in Altbauten sind überraschend oft überdimensioniert“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Oft ist daher nur der Austausch einzelner Heizkörper nötig. „Die Heizkörper wurden oft großzügig bemessen und einige Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen. Die Heizflächen kommen daher oft mit geringeren Vorlauftemperaturen aus,“ so die Verbraucherzentrale Bayern. Bei der Frage, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist, hilft eine qualifizierte Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Mythos 2: Eine Wärmepumpe ist immer teurer als eine fossile Heizung
Bei der Entscheidung für eine neue Heiztechnik spielen die Kosten eine wichtige Rolle. Der Preis für eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus liegt inklusive Installation aktuell zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Das ist deutlich mehr als für fossile Alternativen, die aktuell noch eingebaut werden dürfen. Die staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent reduziert die Investitionskosten für eine Wärmepumpe jedoch enorm.

Eigentümer sollten bei der Entscheidung für eine neue Heizung auch die Betriebskosten der nächsten 15 Jahre bedenken. Die Kosten für die gesamte Lebensdauer der Heizung können zwar nicht exakt prognostiziert werden. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt aber zu bedenken: „Insbesondere durch die beschlossenen Steigerungen der CO2-Abgabe werden fossile Energien teurer. Der Strompreis hingegen wird vermutlich durch mehr Wind- und Solarstrom eher sinken – erst recht, wenn man den Strom mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugt.“

Kosten für Gasheizung und Wärmepumpe im Vergleich
Die folgenden Beispielberechnungen zeigen die Kosten einer Gasheizung und einer Wärmepumpe im Vergleich. Als Berechnungsgrundlage dient ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmeverbrauch von 25.000 Kilowattstunden pro Jahr und einer Heizung, die 15 Jahre genutzt wird.

Berechnung für eine Gasheizung
Anschaffung: 10.000 Euro (keine Förderung möglich)
Gaspreis: 0,20 Euro pro kWh (inkl. moderater CO2-Bepreisung)
Gaskosten für 15 Jahre: 25.000 kWh x 15 Jahre x 0,20 Euro = 75.000 Euro
Gesamtkosten für 15 Jahre: 10.000 Euro + 75.000 Euro = 85.000 Euro

Berechnung für eine Wärmepumpe
Für die Berechnung der Kosten für die Wärmepumpe benötigt man zusätzlich die sogenannte Jahresarbeitszahl. Sie zeigt an, wieviel Kilowatt Wärme mit einem Kilowatt Strom erzeugt werden. Diese Zahl liegt meist zwischen 3 und 4; bei gut gedämmten Gebäuden und geeigneten Heizkörpern bei 4 und höher.

Anschaffung: 18.000 Euro (30.000 Euro minus 12.000 Euro durchschnittliche Förderung)

Jahresarbeitszahl: 3

Stromkosten: 0,50 Euro pro kWh

Stromverbrauch für 15 Jahre: 25.000 kWh x 15 Jahre / 3 = 125.000 kWh

Stromkosten für 15 Jahre: 125.000 kWh x 0,50 Euro = 62.500 Euro

Gesamtkosten für 15 Jahre: 18.000 Euro + 62.500 Euro = 80.500 Euro

Die Berechnung zeigt: Ob das Heizen mit einer Wärmepumpe am Ende günstiger als mit einer Öl- oder Gasheizung ist, hängt auch von der Effizienz der Wärmepumpe ab. „Eine gute Planung, effiziente Technik und gute handwerkliche Umsetzung sind daher unerlässlich“, fasst die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zusammen.

Fragen zu Wärmepumpen und andere Heiztechniken beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de in kostenlosen Online-Vorträgen oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Für ausführliche Informationen über den Einsatz der Wärmepumpe, besuchen Sie unseren Online-Vortrag am 19. September 2023. Näheres dazu unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Gepackte Koffer, ab in die Ferien: Der Sommerurlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Mit den Tipps der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern können Verbraucherinnen und Verbraucher während ihrer Abwesenheit zu Hause Strom sparen.

Leuchtende Lämpchen und Displays sind ein eindeutiges Zeichen für Stromverbrauch. Einige Geräte verbrauchen aber auch ohne Lampe Strom. In einem Drei-Personen-Haushalt kann der Leerlauf bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen. Diesen Standby-Verbrauch vermeiden Verbraucher am einfachsten durch ausschaltbare Steckdosenleisten. Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik sollten bei Nichtgebrauch komplett heruntergefahren und vom Stromnetz getrennt werden.

„Braucht man gerade kein Internet, kann man auch bei Routern bedenkenlos den Stecker ziehen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „In den Einstellungen lassen sich auch automatische Abschaltzeiten für das W-Lan festlegen.“ Auch nicht verwendete Ladegeräte für Handys oder elektrische Zahnbürsten verbrauchen Strom. Verbraucher sollten alle Ladegeräte und Netzteile aus den Steckdosen ziehen.

Kühlgeräte leeren und abtauen
Ein vereistes Gefrierfach verbraucht deutlich mehr Strom. Wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank ausschaltet und abtaut, spart doppelt: Die Geräte benötigen während der Abwesenheit keinen Strom und arbeiten nach der Rückkehr effizienter.

Verbraucher, die ihre Heizung selbst steuern, können diese auf Sommerbetrieb umstellen. So wird in den warmen Monaten nicht unnötig Energie verwendet. Vor Reiseantritt sollten Verbraucher zudem einen Rundgang durch die eigenen vier Wände machen. So übersehen sie kein Gerät und keine Sparmöglichkeit.

Finger weg vom Sicherungskasten
Einfach die Sicherung herauszunehmen, scheint für die Urlaubszeit oder bei längerer Abwesenheit radikal, aber naheliegend. Schließlich wird so der Strom komplett abgeschaltet. Von dieser Idee sollten Urlauber jedoch die Finger lassen. Denn eine unbedacht abgetaute Gefriertruhe oder abgeschaltete Alarmanlage können für unangenehme Überraschungen bei der Heimkehr sorgen.

„Energie sparen setzt voraus, dass man den eigenen Verbrauch kennt“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Sie rät: „Verbraucher sollten sich regelmäßig ihren Zählerstand notieren und so ihren Verbrauch kontrollieren.“ Mit Strommessgeräten lässt sich zudem der Verbrauch einzelner Geräte bestimmen. Sie sind relativ günstig in der Anschaffung und einfach in der Handhabung.

Bei Fragen zum eigenen Verbrauch oder weiteren Fragen rund ums Thema Stromsparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Weitere Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Interessante Veranstaltungen in Präsenz oder online finden Sie unterwww.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energiespartipps:

Recyceln Sie Wertstoffe, und werfen Sie diese in die richtigen Behälter:
Papier in die Altpapiercontainer, Altglas in den Glascontainer, Kunststoffe in den gelben Sack und Metalle gehören auf den Wertstoffhof.
Indem wir Abfälle getrennt sammeln, sortieren und aufbereiten, können wir gezielt auf die darin enthaltenen Wertstoffe, wie Metalle, Glas, Kunststoffe, Papier oder Holz zugreifen. Recycling spart Energie – denn die Gewinnung, der Transport und die Aufarbeitung der Primärrohstoffe (Erze, Mineralien, Erdöl etc.) verbraucht viel Energie und es entsteht Kohlendioxid (CO2).

Jede durch Abfalltrennung und Recycling vermiedene Tonne Primärrohstoff vermindert den Rohstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen. Zwar wird bei der Sammlung und Aufbereitung von Abfällen ebenfalls Energie verbraucht, die Energiemenge ist jedoch deutlich kleiner als diejenige für Primärrohstoffe.
Die Abfalltrennung trägt zum Klimaschutz und gleichzeitig zur Schonung von endlichen Ressourcen bei.
Sie haben die Möglichkeit, sich zu Fragen zur Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung im Sachgebiet Umwelt & Energie beraten zu lassen.

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.
Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, sollte auf diese im Rahmen der Beratung insbesondere hingewiesen und ggf. ein Konzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
• weniger als 250 Personen beschäftigen und
• einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ist das noch gut?
Bei der Herstellung von Lebensmitteln wird Energie verbraucht – und das völlig umsonst, wenn das Essen in der Tonne landet. Halten Sie deshalb Ihre Wegwerfbilanz gering, indem Sie Ihre Einkäufe planen, einen Einkaufszettel benutzen, passende Packungsgrößen wählen, die Lebensmittel richtig lagern und Reste kreativ verwerten.
Die meisten von uns haben nicht das Gefühl, viele Lebensmittel wegzuwerfen. Doch ein Blick auf die Zahlen zeigt: Dieses Gefühl täuscht.
Jedes achte Lebensmittel, das wir einkaufen, landet in der Tonne.
Nur hochempfindliche Lebensmittel wie zum Beispiel rohes Fleisch tragen ein Verfallsdatum und sollten nach Ablauf entsorgt werden. Die meisten Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Für sie gilt: Was noch gut aussieht, riecht oder schmeckt, darf verzehrt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Zu gut für die Tonne!“ oder unter www.zugutfuerdietonne.de.

Zum Öffnen der Verbraucherinformation klicken Sie hier.

Zum Öffnen der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz klicken Sie hier.

Als Service für unsere Bürger, Ergänzung zum ÖPNV, Beitrag zum Umweltschutz hat sich die Gemeinde Aschheim an der Online-Mitfahrzentrale (MiFaZ) beteiligt.
Die Internetseite kann unter www.mifaz.de/aschheim genutzt werden.

Über die MiFaZ sollen Bürger zusammenfinden und dabei Geld sparen, die bisher allein im Auto zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren.

Die Internetseiten sind übersichtlich gestaltet und dienen als Kommunikationsbasis, für das Anbieten bzw. Suchen von Mitfahrgelegenheiten. Angeboten und gesucht werden können sowohl einmalige wie auch regelmäßige Mitfahrgelegenheiten. Die Nutzung der MiFaZ ist für Fahrer und Mitfahrer kostenfrei.
Die Fahrkostenbeteiligung wird zwischen Fahrer und Mitfahrer festgelegt und ist unabhängig von der MiFaZ zu klären.

Bürger die keinen Zugang zum Internet haben, können den Internetzugang der Gemeindebücherei Aschheim nutzen.

Hier können Sie den Saisonkalender öffnen.

Maßnahmen und Projekte

Bürgersolarkraftwerke

  • Errichtung des Bürgersolarkraftwerkes Aschheim I:
    (Leistung 29,4 kWp, 242 qm Solarzellenfläche, Stromertrag ca. 27.000 kWh/a) auf der gemeindlichen Vereinslagerhalle Industriestraße 40. Vierzehn Aschheimer Bürger und die Gemeinde haben sich an dem Projekt zur dezentralen Stromerzeugung beteiligt. Seit 19.12.2005 wird Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
  • Errichtung des Bürgersolarkraftwerkes Aschheim II:
    (Leistung 21 kWp, 173 qm Solarzellenfläche, Stromertrag ca. 17.800 kWh/a) auf der gemeindlichen Reithalle des Teichgutes Birkenhof. Neun Aschheimer Bürger und die Gemeinde haben sich an dem Projekt zur dezentralen Stromerzeugung beteiligt. Seit 27.07.2006 wird Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
  • Errichtung des Bürgersolarkraftwerkes Aschheim III:
    (Leistung 17,64 kWp, 145 qm Solarzellenfläche, Stromertrag ca. 17.200 kWh/a) auf der Gerätehalle II am gemeindlichen Bauhof, Kopernikusstraße 8. Acht Aschheimer Bürger und die Gemeinde haben sich an dem Projekt zur dezentralen Stromerzeugung beteiligt. Seit 26.11.2007 wird Strom in das öffentliche Stromnetz eingespreist.
  • Die Solarkraftwerke München Land GmbH (SKML) installiert und verwaltet die Photovoltaikanlagen.
  • Errichtung des Solarparks Aschheim im Jahr 2011. Die Anlage wird durch die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG betreut.

Klicken Sie hier, um das Plakat über die bereits errichteten Bürgersolarkraftwerke auf kommunalen Gebäuden der Gemeinde Aschheim, in Zusammenarbeit mit den Solarkraftwerken München Land GmbH, zu öffnen.

Hier finden Sie das Infoblatt zum Bürgersolarpark.