Gemeindekasse

Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindekasse sind:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Auszahlungen und Einzahlungen)
  • Zuordnung und Buchung von Einzahlungen
  • Mahnwesen
  • Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
     

Zahlungsmöglichkeiten
Ihre Zahlungen an die Gemeinde Aschheim können Sie auf mehreren Wegen leisten:

  • bar
  • per EC-Karte
  • durch Überweisung
  • per Scheck

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat schnell, bequem, bargeldlos und vor allem ohne weiteren Kostenaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen. Sollten Sie sich es einmal anders überlegen, können Sie jederzeit Ihr SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.

Einen entsprechenden Vordruck des SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie in der Gemeindekasse, von Ihrem Sachbearbeiter oder hier.

Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:

VR Bank München Land eG
IBAN: DE40 7016 6486 0004 0050 66
BIC: GENODEF1OHC

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE 92 7025 0150 0020 2502 47
BIC: BYLADEM1KMS

Damit wir Ihre Zahlungen den richtigen Forderungen zuordnen können, geben Sie bitte im Verwendungszweck die Finanzadresse (FAD) an. Die Finanzadresse (FAD) ersetzt seit 01.07.2015 die Personenkontonummer und befindet sich auf Ihrem Bescheid oder Ihrer Kostenrechnung.

Scheckzahlung
Bitte geben Sie auch hier Ihre Finanzadresse an (s.o.)

Mahnung und Inkasso
Sie haben einen Mahnung erhalten?
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehört es, für die Begleichung der offenen Forderungen
zu sorgen. Daher werden fällige Posten gemahnt.

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben? Dann geben Sie bitte der Buchhaltung die Zahlungsdaten durch:

  • Überweisungsdatum
  • Betrag
  • Bankverbindung
  • Kontoinhaber

Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet.
Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.

Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
Wenn trotz Mahnung Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beitreiben zu lassen. Dafür kann die Gemeindekasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden lassen.

Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag, usw.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit unserer Gemeindekasse Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.

Adresse
Gemeinde Aschheim
Gemeindekasse
Saturnstraße 48
85609 Aschheim

Kassenverwalterin
Ana-Marija Golub
Zi. 1.8
Tel.: 089 / 909978 - 17
Fax: 089 / 909978 - 817
E-Mail: kasse(@)aschheim.de

Stellvertretende Kassenverwalterin
Christine Stephan
Zi. 1.8
Tel.: 089 / 909978 - 16
Fax: 089 / 909978 - 816
E-Mail: kasse(@)aschheim.de