Die 3-G-Zutrittsbeschränkung ist mittlerweile entfallen, eine entsprechende Kontrolle am Eingang ist somit dann nicht mehr erforderlich. Das Rathaus richtet sich bezüglich der Zutrittsbeschränkungen und der Maskenpflicht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin dringend, vor dem Besuch im Rathaus einen Termin zu vereinbaren. Dies hat folgende Vorteile für Sie:
Sie haben einen festen Termin ohne lange Wartezeit.
Sie wissen vorab, welche Unterlagen Sie ins Rathaus mitbringen müssen.
Unsere Mitarbeiter können den Termin bestmöglich für Sie vorbereiten.
Die Termine können vorab wie folgt vereinbart werden:
Telefonisch oder per E-Mail beim zuständigen Mitarbeiter bzw. Sachgebiet. Die entsprechenden Telefonnummern und E-Mailadressen finden Sie hier.