Hinweise/Informationen rund um die Abfallwirtschaft

  • Gelbe Säcke – Wertstoffhof – kostenlos
  • Biomülltüten – Wertstoffhof – kostenlos
  • Windelsäcke – Rathaus Sachgebiet Umwelt & Energie – kostenlos für Kleinkinder und Erwachsene
  • Zusätzliche Restmüllsäcke – mit Termin im Einwohnermeldeamt – 5 € pro 70 Liter Sack
    (in Ausnahmefällen auch im Sachgebiet Umwelt & Energie erhältlich)

Wo?

Verlängerte Industriestraße (hinter dem Wertstoffhof)

Wann?

Ab dem 10.10.2022

Wer?

Aschheimer und Dornacher Bürger:innen

Was?

Grünabfälle wie Gartenabfall, Gehölzschnitt, Rasenschnitt und Laub

Was nicht?

Stammholz, Bauholz, Kompostgut, behandeltes Holz, Sperrmüll


Bitte legen Sie die Grünabfälle so nah wie möglich an die Betonsteine.

Die Entsorgung erfolgt durch den gemeindlichen Bauhof.

Bitte beachten Sie, dass die Rest-und Bioabfalltonnen und "Gelben Säcke" am Tag der Abholung um 6.00 Uhr morgens bereitgestellt werden müssen.
Bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung kann nicht gewährleistet werden, dass die zu entsorgenden Abfälle,
Rest- und Biomüll und "Gelben Säcke", auch tatsächlich abgefahren werden können.

Für jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für Bewohner (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Privathaushalten mindestens folgende Restmüllkapazität bei 14-tägiger Leerung bereitstehen:

  • bis einschließlich 2 Personen 40 l
  • bis einschließlich 4 Personen 60 l
  • bis einschließlich 6 Personen 80 l
  • bis einschließlich 8 Personen 120 l
  • über 8 Personen pro Person zusätzlich 10 l

Folgende Behältnisse werden gestellt:
40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l

Für alle Einrichtungen - außer privaten Haushaltungen - wird gemäß § 7 Satz 4 GewAbfV die mind. erforderliche Restmüllkapazität pro Woche nach folgenden Grundsätzen ermittelt:

  • Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen 7,5 l pro Bett
  • Schulen, Kindereinrichtungen und ähnl. Einrichtungen 1,0 l pro Kind / Aufsichtspersonal
  • Öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute und ähnl. Einrichtungen 4,0 l pro Beschäftigten
  • Gaststättenbetriebe, Imbisse und ähnl. Einrichtungen 10,0 l pro Beschäftigten / Inhaber
  • Beherbergungsbetriebe, Hotels und ähnl. Einrichtungen 5,0 l pro Bett
  • Sonstiges 10,0 l pro Beschäftigten

Die Literzahlen verdoppeln sich bei 14-tägiger Leerung.
Folgende Restmüllbehältnisse werden gestellt: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l

Biotonne: 7-/14-tägige Leerung
Durch die Nutzung der Biotonne wird eine Reduzierung des Restmülls erreicht. Folgende Behältnisse werden auf freiwilliger Basis gestellt: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l.

Die Biotonne richtig befüllen!
Derzeit wird der gesamte Bioabfall des Landkreises München und ein Teil des Münchner Bioabfalls in einer Bioabfall-Vergärungsanlage verarbeitet. Dabei entstehen Wärme und Strom sowie ein güteüberwachter Kompost.
Der Anteil an Störstoffen in der Bioabfall-Vergärungsanlage ist jedoch sehr hoch und liegt derzeit bei 18 %, das entspricht einer durchschnittlichen Jahresmenge von ca. 5.650 Tonnen. Störstoffe sind unter anderem Plastik, Sand, Metallschrott und andere Schwerstoffe wie Steine.

Um den Anteil an Störstoffen zu reduzieren, dürfen folgende Abfälle NICHT über die Biotonne entsorgt werden:
Eierschalen, Schalen von Nüssen, Zweige und Äste (mit Durchmesser größer 1 cm) Wurzeln, (keine Wurzelstöcke) Knochen; Milchtüten, Saftverpackungen, Glas, Blech, Porzellan- und Tongefäße, Alufolie und Plastiktüten (auch keine biologisch abbaubaren), Illustrierte, Kartonagen, Prospekte; Haustierstreu, Staubsaugerbeutel, alle Arten von Asche, Hygieneartikel und Windeln, Kehricht, Sand, Steine, Erden, Streusplitt.

Hier finden Sie den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne.

Bereits seit 2015 schreibt der Gesetzgeber im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Getrennterfassung von Bioabfällen zwingend vor.
Nach dieser Grundlage setzt die Gemeinde Aschheim als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger geltendes Recht um und es besteht für alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet ein Anschluss- und Überlassungszwang an die Bioabfallentsorgung entsprechend § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Aschheim (AbfWS Aschheim).
Wenn Sie alle Bioabfälle auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos selbst kompostieren und auf dem anschlusspflichtigen Grundstück ausbringen können, ist per Antrag eine Befreiung vom Anschlusszwang möglich.
Die Bioabfälle sind in den dafür bestimmten Behältnissen zur Abfuhr bereitzustellen. Wichtiger Hinweis: Die Biotonne darf nicht größer sein, als die Restmülltonne.
Als einzige Ausnahme gilt eine 40 l Restmülltonne und eine 60 l Biotonne, da die Gemeinde
keine 40 l Biotonne anbietet.

Sollten Sie noch keine Biotonne haben oder ist Ihre Biotonne größer als die Restmülltonne, wenden Sie sich bitte an das Rathaus, Sachgebiet Umwelt & Energie.

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne

Nicht in Biotonnennutzung sondern in die Restmülltonne gehören:

Kleintierstreu (Stroh / Heu von Hasen oder Meerschweinchen, Katzenstreu, Vogelsand, etc.), Rasenschnitt und andere Gartenabfälle. Der Hinweis „Biologisch abbaubar“ auf manchen Verpackungen ändert daran nichts.

In die Biotonne dürfen folgende Materialien gegeben werden:
Obst-, Salat- und Gemüseabfälle, Schalen von Südfrüchten, verdorbene Lebensmittel, Fisch, Fleisch, Tee, Kaffeesatz und -filter, Brot- und Gebäckreste, Topf- und Schnittblumen, Pflanzen, Grasschnitt (in kleinen Mengen), Taschentücher und Handtücher aus Papier, Küchenpapier, Zeitungspapier zum Einwickeln.

Folgendes darf nicht in die Biotonne geworfen werden:
Hochglanzpapier, Holzspäne von unbehandeltem Holz, Unkräuter, Moos, Fall-/Kernobst, Laub und Grasschnitt in größeren Mengen und andere Gartenabfälle können am Wertstoffhof Aschheim oder bei der Grüngutabgabestellt am Pointweg in Dornach kostenlos während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Damit lassen sich auch die Kosten für die Entleerung der Biotonne, die in den Müllgebühren einkalkuliert sind, im Rahmen halten, denn die Entsorgung des Inhalts der Biotonnen ist sechsmal so teuer wie die Entsorgung über die Grüngutcontainer am Wertstoffhof!

Die Auslieferung der Restmüll- und Biotonnen findet immer zum 1. des Monats statt. Dadurch muss die Bestellung der Tonnen immer bis zum 20. des Vormonats bei der Gemeinde eingegangen sein, ansonsten bekommt man die Tonnen erst im darauffolgenden Monat ausgeliefert.

Hier finden Sie den

Antrag zur Neuanmeldung / Änderung von Restmüll- und Biotonnen für Privathaushalte

sowie den

Antrag zur Neuanmeldung / Änderung von Restmüll- und Biotonne für Gewerbebetriebe.

Die Mülltonnen können hier auch komplett online beantragt oder geändert werden.
Dazu wird jedoch eine BayernID benötigt.

Die Auslieferung der Papier- oder Leichtverpackungstonnen (LVP) findet immer zum 1. des Monats statt. Dadurch muss die Bestellung der Tonnen immer bis zum 15. des Vormonats bei der Gemeinde eingegangen sein, ansonsten bekommt man die Tonne erst am darauffolgenden Monat geliefert.

Für die Tonnen wird eine monatliche Miete verlangt.
Die Kosten pro Behälter betragen

  • bei 120 l 0,27 €
  • bei 240 l 0,36 €
  • bei 1.100 l 3,00 €

Hinweis:
Die Leichtverpackungstonnen gibt es nur in der Größe 1.100 l = 1,1 cbm.

Klicken Sie hier zum Öffnen des Antrages.

Die Mülltonnen können hier auch komplett online beantragt oder geändert werden.
Dazu wird jedoch eine BayernID benötigt.

Hinweis zur gelben Tonne:
Die Bestellung einer gelben Tonne ist nur für Firmen möglich.
Bei der Gelben Tonne geht es ausschließlich um die Erfassung von restentleerten Verkaufsverpackungen nach VerpackG.
Anfallende Verpackungen/Wertstoffe aus dem Bereich Handel, Lagerung, Produktion, Transport und Umverpackungen, die in diesem Kontext anfallen, sind von der Gelben Tonne ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei dann um Gewerbeabfälle, die entsprechen GewAbfV und den gültigen kommunalen Abfall-Satzungen zu entsorgen sind. In der Vergangenheit wurden oftmals Gelbe Tonnen auch an Anfallstellen ausgeliefert, die keinen Anspruch darauf haben.
Bei Firmen sollten in die Gelbe Tonne somit nur Verpackungsabfälle aus dem Bereich der eigenen Küche/Kantine gegeben werden und aus der Verwaltung z. B. Styropor-Verpackungen von neu angelieferten PC/Notebook, etc.

Die "Gelben Säcke" werden nur noch über den Wertstoffhof ausgegeben. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die "Gelben Säcke" bedarfsgerecht ausgeben werden und nicht jeder eine unbegrenzte Zahl an "Gelben Säcken" mitnehmen kann. Diese Ausgabepraxis soll in erster Linie den Missbrauch eindämmen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass die kostenlosen „Gelben Säcke“ zweckentfremdet werden, wie beispielsweise für Kleidersammlung, Laubsammlung, als Restmüllsack, Abdeckfolie und vieles mehr.
Wir möchten Sie bitten, sorgfältig mit den „Gelben Säcken“ umzugehen.

Die "Gelben Säcke" für die Sammlung von Verkaufsverpackungen werden im 14-tägigen Turnus abgeholt.

Die Gemeinde Aschheim weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abfuhr des "Gelben Sackes" über

ELS Europäische Linzensierungssystem
Margaretenstraße 1
53175 Bonn
Tel. 0228/299714-00
www.els-systeme.de

vergeben und bezahlt wird.

Die Gemeinde Aschheim steht für diese Dienstleistung nicht in der Verantwortung, deshalb bitten wir Sie sich mit der oben genannten Firma in Verbindung zu setzen!

Windelsäcke werden nur noch im Rathaus während der Öffnungszeiten ausgegeben.

Der Verkauf am Wertstoffhof wurde eingestellt.

Vermeiden, Trennen, Entsorgen und Wiederverwerten – der sorgsame Umgang mit Abfällen ist für viele schon längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Aus gutem Grund, denn Rohstoffe sind kostbar.
Damit Sie sich mit der Abfallwirtschaft in Aschheim vertraut machen können, hat die Gemeinde einen informativen und praktikablen Abfallratgeber zusammengestellt, welcher Ihnen auch wertvolle Tipps zur Mülltrennung gibt.

Der Abfallratgeber ist im Rathaus erhältlich oder hier auf der Homepage.

Die Restmülltonne ist der richtige Weg!
Im Medikamentenschrank kann sich mit der Zeit einiges ansammeln – und viele Arzneimittel erreichen das Mindesthaltbarkeitsdatum, bevor sie aufgebraucht sind.
Wie entsorgt man diese richtig?
Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Abgelaufene und übrig gebliebene Arzneimittelreste gehören weder in die Toilette noch sollten sie zur Apotheke zurückgebracht werden. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zählen Altmedikamente zum „Siedlungs-abfall“ und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden.

Dies ist entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ein sicherer und umweltfreundlicher Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Denn Siedlungsabfälle werden verbrannt. Durch die Verbrennung werden die Arzneiwirkstoffe zerstört oder inaktiv gemacht und können nicht mehr in die Umwelt gelangen.

In der Gemeinde Aschheim findet 2 x pro Jahr, jeweils im Frühjahr und Herbst, die Sperrmüllabholaktion statt.

Der nächste Termin ist Ende März 2024.

Aufgrund der aktuellen Situation können Sie das Antragsformular zur Abgabe des Sperrmülls hier auf unserer Homepage online ausfüllen.

Die Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars mit Angabe der Größen (Breite, Höhe, Tiefe) muss bis spätestens Freitag, 15.03.2024 per E-Mail an umwelt(@)aschheim.de erfolgen. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nur nach vorangegangener Anmeldung im Umweltamt wird Ihr Sperrmüll abgefahren.

Es wird kein Altmetall und Elektroschrott entgegengenommen.
Das Volumen soll pro Haushalt nicht mehr als 2 cbm betragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 089 / 90 99 78-34 zur Verfügung.

Das Geschirrmobil besteht seit 1991.

Das Geschirrmobil kann von ortsansässigen Vereinen und Firmen reserviert und ausgeliehen werden.

Für Aschheimer und Dornacher Bürger besteht die Möglichkeit der Einzelgeschirrausleihe.

Die jeweils anfallenden Gebühren
können Sie bei
Frau Jutta Huber
Tel.: 089/90 99 78 - 500,
E-Mail: bauhof(@)aschheim.de
erfragen.

Um den öffentlichen Grund sauber zu halten, stehen im Gemeindegebiet ausreichend Hundetoiletten zur Verfügung. Diese sind mit einem Tütenspender sowie Abfallbehälter ausgestattet und werden regelmäßig von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs geleert und mit neuen Tüten bestückt.

Wir möchten daher alle Hundebesitzer bitten, das Angebot der Hundetoiletten auch zu nutzen!

Die Standorte der Hundetoiletten entnehmen Sie bitte unserem interaktiven Geosystem.

Hier finden Sie die Broschüre des Landkreises München "Die neue Trennliste für die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach".

10 goldene Regeln, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, werfen wir weg.
Du kannst das ändern.

Klicken Sie hier zum Öffnen der Broschüre des Bundesministeirums für Ernährung und Landwirtschaft.

Klicken Sie hier, um die Informationen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt zu lesen.