Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen durch den Bürgermeister



Die Gemeinde Aschheim schätzt ihre älteren Mitmenschen sehr und möchte ihnen deshalb zu besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren.

Traditionell übermittelt die Glückwünsche der 1. Bürgermeister der Gemeinde Aschheim gern persönlich mit einem Besuch bei Ihnen zu Hause.

Sofern Sie keine Auskunftssperre im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Aschheim angegeben haben, erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Jubiläum von der Gemeindeverwaltung Nachricht über ein Besuchsangebot und können in Ruhe überlegen, ob Sie dies annehmen möchten.

Möchten Sie das Besuchsangebot nicht annehmen, erhalten Sie die Glückwünsche in schriftlicher Form.

Zum 75. Geburtstag erhalten Sie ausschließlich schriftliche Glückwünsche zu Ihrem Geburtstag.

Anlässlich der folgenden besonderen Geburtstage erhalten Sie Glückwünsche in schriftlicher Form,
sowie, wenn gewünscht, persönlich durch den 1. Bürgermeister oder durch einen seiner Vertreter:

  • 80. Geburtstag
  • 85. Geburtstag
  • 90. Geburtstag.

Ab dem 95. Geburtstag wird Ihnen seitens der Gemeinde zu jedem weiteren Jahr persönlich gratuliert.

Zu folgenden Ehejubiläen erhalten Sie Glückwünsche in schriftlicher Form sowie, wenn
gewünscht, einen Besuch durch den 1. Bürgermeister oder durch einen seiner Vertreter:

  • Goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag),
  • Diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag),
  • Eiserne Hochzeit (65. Hochzeitstag),
  • Gnadenhochzeit (70. Hochzeitstag),
  • Kronjuwelenhochzeit (75. Hochzeitstag).

Während der Gratulation wird für den Jubilar ein Erinnerungsfoto gemeinsam mit dem Bürgermeister oder einem seiner Vertreter gemacht.
Nur mit Einverständniserklärung des Jubilares wird das Foto ab dem 90. Geburtstag und aller Ehejubiläen veröffentlicht.

Ansprechpartner:
Katrin Miroslaw
Seniorenbeauftragte
Zimmer 2.1
Tel.: 089/90 99 78 - 46
Fax: 089/90 99 78 - 846
E-Mail: buergermeisterbuero(@)aschheim.de