|
|
|
 |
 |
 |
 |
VERZEICHNIS DER REGIONALISIERTEN KLEINSTRUKTUREN |
 |
|
|
Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturen Gemeindegebiet Aschheim „Mindestausstattung mit Kleinstrukturen erreicht“
Mit Schreiben vom 03.02.2006 hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft der Gemeinde Aschheim mitgeteilt dass die Gemeinde Aschheim unter der Kategorie „Mindestausstattung mit Kleinstrukturen erreicht“ geführt wird.
laut einem Schreiben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz ist im Rahmen der Umstellung des regionalisierten Kleinstrukturenverzeichnisses von der Naturraumebene auf Gemeindeebene die Gemeinde Aschheim, die vorher die Mindestausstattung mit Kleinstrukturen erreicht hatte, in „Mindestausstattung nicht erreicht“ umgestuft worden. Um die Mindestausstattung der Kleinstrukturen zu erreichen mussten zusätzliche Informationen von der Gemeinde Aschheim auf der Gemeindebasis neu erhoben werden. Insgesamt mussten auf Gemeindeebene mindestens 46,04 ha nachgemeldet werden um die Mindestausstattung wieder zu erreichen.
Die Gemeinde Aschheim hat dazu eigens eine Firma beauftragt um Flächen nachzumelden. Die Recherche hat ergeben, dass die erforderlichen 46,04 ha überschritten wurden. Die Summe der Kleinstrukturen (z.B. Hecken, Kleingehölze, Streuobstwiesen), die mit Schreiben vom 28.07.2005 an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft nachgemeldet wurden betragen 75,31 ha. Auf Grund dieser Ergebnisse hat die Gemeinde Aschheim die Landesanstalt aufgefordert, das Gemeindegebiet Aschheim wieder in die Kategorie „Mindestausstattung erreicht“ einzustufen.
|
Mitfahrzentrale
|
Druckbare Version
|
|