Die Gebühren für den Besuch von Kinderkrippe und Kindergarten entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Satzung, die zum Download hier zur Verfügung steht.
Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5 € und ist mit der ersten Besuchsgebühr fällig. Der Verspätungszuschlag beträgt 5 € pro angefangene halbe Stunde täglich. Der Essensanteil ist grundsätzlich Bestandteil der Gesamtgebühr. Gebühren für "Spontanessen" und die Erstattung des Frischessenanteils bei geplanter Nichtteilnahme am Essen sowie weitere Informationen siehe die Gebührensatzung.