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GEMEINDEBÜCHEREI |
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Kultur-, Bildungs- und Geschichtszentrum
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Wir sind in Ferien!
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Hurra! Die Ferien haben begonnen - auch für uns.
Unsere Öffnungszeiten in den Sommerferien sind Montag und Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr
Dienstag, Freitag, Sonntag kein Ausleihbetrieb.
Nutzen Sie bitte auch unseren Rückgabebriefkasten unter den Arkaden. Schöne Ferien!
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Gemeindebücherei
Leitung: Regina Durner Münchner Straße 8 85609 Aschheim
Tel.: 089/ 903 35 88 Fax: 089/ 929 12 08
E-Mail: kultibuch@mucl.de Die Gemeindebücherei im Internet
Mediensuche im Internet
Öffnungszeiten:
Montag: 16.00 - 19.00 Uhr Dienstag: 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 16.00 - 19.00 Uhr Donnerstag: 10.00 - 13.00 Uhr Freitag: 15.00 - 18.00 Uhr 1. Sonntag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Jahresbericht 2008 [424 KB]
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Die Gemeindebücherei wurde 1977 von Altbürgermeister Franz Ruthus zusammen mit Herrn Pfarrer Franz Xaver Haindl ins Leben gerufen. Die Betriebsträgerschaft teilen sich seither die Gemeinde Aschheim und die katholische Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Aschheim in Zusammenarbeit mit dem Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V.
http://www.kath-pfarrei-aschheim.de
http://www.st-michaelsbund.de
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1992 konnte die Bücherei in die neu erstellten Räume im Kulturellen Gebäude umziehen und somit das Angebot für die Leser erheblich erweitern.
Derzeit leisten 25 zumeist ehrenamtliche Mitarbeiter/innen jährlich mehr als 3200 Stunden vor und hinter den Kulissen um - statistisch gesehen - jeden Bürger Aschheims mit 11 Medien zu versorgen.
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Im Treffpunkt Bücherei bieten wir Ihnen an:
- Alles über die Bücherei im Internet - Leseförderung mit "Antolin-Projekt" - Fernleihe - Besorgung nicht vorhandener Sachbücher über den Bayer. Leihverkehr - Ausleihmöglichkeit auch während der Ferien - Literaturcafe – im Sommer auch im Freien - Audiothek zum Abhören von CD´s und MC´s auf 10 Plätzen - Schmökern während der Pausen von kulturellen Veranstaltungen - Kartenvorverkauf für Veranstaltungen im Kulturellen Gebäude - Kindervideos und CD-ROM - Spielfilme auf DVD - 89 aktuelle Zeitschriften und Magazine - Hörbücher auf Kassetten und CD - jährlicher Bücherflohmarkt im März - Vorlesenachmittage für Kinder - Führungen für Schulklassen - Autorenlesungen für Kinder und Erwachsene
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Gemeinsame Veranstaltungen - Zusammenarbeit mit Aschheimer Spieletreff - Zusammenarbeit mit VHS-Olm - Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe Aschheim Dornach e. V.
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Durch eine Verbindungstreppe vom EG zum 1. OG kommt man zu den Zeitschriften. Zwei Sitzgruppen laden zum Verweilen ein, dazu kann man sich aus dem dort befindlichen Kaffeeautomat bedienen.
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Benutzungsordnung
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1. Anmeldung und Büchereiausweis Die Anmeldung erfolgt in der Bücherei und ist für jedermann möglich. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung ist bei Erwachsenen notwendig. Bei Kindern u. Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Jede Benutzerin / jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis. Dieser Ausweis bleibt Eigentum der Gemeindebücherei u. ist nicht übertragbar. Jeder Namens- oderWohnortwechsel ist unter Vorlage der entsprechenden Dokumente unverzüglich anzuzeigen; ein Wechsel der Telefonnummer ist mitzuteilen. Anzuzeigen ist auch der Verlust eines Leseausweises. Bis zumEingang seiner Verlustmeldung bei der Bücherei haftet der Leser für alle Schäden durch denMissbrauch des Büchereiausweises. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
2. Ausleihe und Rückgabe Pro Person und Leserausweis können ausgeliehen werden 10 Bücher 3 Wochen Verlängerung 1 mal 3 Wochen 5 Comics 3 Wochen Verlängerung 1 mal 3 Wochen 3 Spiele 3 Wochen Verlängerung 1 mal 3 Wochen 10 Zeitschriften 3 Wochen Verlängerung 1 mal 1 Woche Videos 1 Woche -/- Verlängerung DVDs 1 Woche Verlänger. gebührenpflichtig möglich CD-ROMs 3Wochen Verlängerung 1 mal 3 Wochen Je 10 CDs und MCs 3 Wochen Verlängerung 1 mal 3 Wochen Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr vorbestellt werden. Die Ausleihe einer größeren Anzahl von Medien ist im Einzelfall nach Absprache mit der Büchereileitung möglich. Sach- und Fachbücher, die nicht im Bestand der Bücherei sind, werden gegen Gebühr über den deutschen Leihverkehr besorgt (Fernleihe). Die Rückgabe entliehener Medien ist auch möglich über den 24-Stunden Briefkasten.
3. Ausleihfrist Die Ausleihfrist beträgt - für DVDs und Videos 1 Woche - für alle anderen Medien 3 Wochen. Für Saisonbücher (z.B. Ostern, Weihnachten) können besondere Ausleihfristen festgelegt werden. Die Benutzerin/ der Benutzer erhält bei jeder Ausleihe einen automatisch erstellten Fristbeleg, auf dem für jedes von ihr/ ihm ausgeliehene Medium das Rückgabedatum ausgewiesen ist. Die Ausleihfrist eines ausgeliehenen Mediums kann vor Ablauf der Leihfrist und sofern keineVorbestellung vorliegt verlängertwerden, auch per Telefon, Fax,E-Mail oder einmal je Medium online im Leserkonto auf www.kultibuch.de. Die weitere Verlängerung von Ausleihzeiten ist im Einzelfall nach Absprache mit der Büchereileitung möglich.
4. Versäumnis- und Mahngebühren Bei Überschreiten der Ausleihfrist wird eine Versäumnisgebühr - pro Medium und Tag - erhoben von - Erwachsenen 0,15 € - Benutzer/innen unter 18 Jahren 0,10 € Ergeht eine schriftliche Mahnung, kommen zu den bis zur Rückgabe des Mediums weiter anfallenden Versäumnisgebühren folgende Mahngebühren hinzu: für Erwachsene 1.Mahnung 1,50 € 2.Mahnung 3,00 € 3.Mahnung 5,00 € 4.Mahnung 7,50 €
für Leser/innen unter 18 Jahren 1. Mahnung 1,00 € 2. Mahnung 2,00 € 3. Mahnung 3,00 € 4. Mahnung 5,00 €
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Sonstige Gebühren Leserausweis 2,00 € Leserausweis für Gastleser 5,00 € Neuer Leserausweis nach Verlust 2,00 € Fernleihe 1,50 € Vorbestellung pro Medium 0,20 € Leihgebühr DVD 2,00/ 1,00 € Verlängerung DVD 1,00 € Reparaturaufwandpauschal ab 1,00 €
6. Haftung des Lesers und Behandlung der Medien Bitte überzeugen Sie sich schon vor der Verbuchung an der Bibliothekstheke vom ordnungsgemäßen Zustand des gewünschten Mediums. Wir bitten Sie, die Medien schonend und sorgfältig zu behandeln. Selbst verursachte oder u.U. bereits vorhandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Entliehene Audio- bzw. Digital- oder Softwaremedien sind nur mit einwandfreien und für die Benutzung geeigneten Geräten abzuspielen. Für Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung einesMediums hat die jeweils letzte Entleiherin / der jeweils letzte Entleiher Ersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten oder die Kosten der Schadensbehebung zu übernehmen. DieEntscheidung über dieArt des zu leistenden Schadensersatzes liegt im Ermessen der Bücherei.
7. Haftungsausschluss der Bücherei Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien und Informationen sowie für Schäden, die durch deren Nutzung entstehen. Bitte beachten Sie bei CD-ROMs und DVDs die notwendigen Systemvoraussetzungen.
8. Urheberrechtliche Vorschriften Die Benutzerin/ der Benutzer ist verpflichtet, evtl. vorhandene Urheberrechte oder sonstigeRechte Dritter zu beachten und stellt dieGemeindebücherei diesbezüglich von jeder Haftung frei.
9. Benutzungsordnung/Benutzungssperre Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt jede Benutzerin/ jeder Benutzer, imFalle von Lesern unter 18Jahren der gesetzlicherVertreter, dieBestimmungen dieserBenutzungsordnung an.Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann die Büchereileitung einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung aussprechen.
10. Verhalten in den Bücherei-Räumen Im Interesse allerBenutzer ist das Essen, Trinken,Rauchen und dasMitbringen von Haustieren aller Art in der Bücherei untersagt. Die Benutzer werden gebeten, sich so zu verhalten, dass sie den Ausleihbetrieb nicht stören u.den übrigen Besuchern einen unbeeinträchtigten Besuch ermögichen. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
11. Internetnutzung DenBenutzerinnen/Benutzern stehenmehrere Internetplätze zurVerfügung. Das Nähere regeln die ”Internet-Benutzungsregeln”.
Internet-Benutzungsregeln DieGemeinde Aschheimstellt mehrere Internet-Arbeitsplätze bereit, die entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bücherei genutzt werden können. Zugangsberechtigung: - Zugangsberechtigt sind Personen ab 6 Jahren, die imBesitz eines gültigen Leserausweises sind. -Minderjährige benötigen zusätzlich die schriftlicheEinverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. -Minderjährigen unter 10 Jahren ist die Nutzung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten erlaubt.
Nutzungsrahmen: - Die Nutzungsdauer ist pro Benutzerin/Benutzer u.Tag auf 30 Minuten begrenzt. -Das Versenden und Empfangen von E-Mails ist nur im Rahmen freier E-Mail-Dienste möglich. -Die Bestellung vonWaren oder Dienstleistungen ist nicht erlaubt. Gebühren: Die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze ist gebührenfrei. Beachtung gesetzlicher Vorschriften: DieBenutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, die Regelungen des Urheber-, Straf-u.Jugendschutzrechts zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten sowie die Hard-undSoftwarederBüchereioderDritter nicht zumanipulieren. Haftung: DieBücherei übernimmt keineHaftung fürVerfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der für die Internet-Nutzung bereitgestellten Geräte. Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Internet-Arbeitsplätze abgerufen werden. Filtersoftware: Aus Gründen des Jugendschutzes ist auf den Internet- Arbeitsplätzen eine Filtersoftware installiert. Dies kann zu Einschränkungen beim Aufruf einzelner Internet-Seiten führen. Ausschluss von der Internet-Nutzung: Bei Nichteinhaltung dieser Benutzungsregeln oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Büchereipersonals kann die Benutzerin/der Benutzer ganz oder teilweise befristet oder dauerhaft von der Internetnutzung ausgeschlossen werden.
12. Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr Dienstag und Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr 1.Sonntag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr Während der Schulferien können die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Dies wird durch Aushang jeweils gesondert bekanntgegeben.
Benutzungsordnung, vom 19.11.1977; geändert durch Beschluss des GR der Gemeinde Aschheim vom 29.11.2001; geändert durch Beschluss des GR der Gemeinde Aschheim vom 01.03.2004; zuletzt geändert durch Beschluss des GR der Gemeinde Aschheim vom 22.04.2010.
Aschheim,11.05.2010
Helmut J. Englmann 1. Bürgermeister
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22.630
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22.403
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22.092
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2.623
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2.570
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2.421
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237
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245
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226
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1.174
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1.182
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1.321
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348
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410
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178
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27.012
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26.685
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26.238
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86.730
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77.546
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79.563
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Statistik:
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2007
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2008
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2009
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Aktive Leser
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1.585
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1.621
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1.556
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Ehrenamtliche Mitarbeiter
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23
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25
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25
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Ehrenamtliche Arbeitsstunden
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3.150
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3.250
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2.903
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Druckbare Version
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