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WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG
 

Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren

Die Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren stellt in der Gemeinde Aschheim ein Kernstück des gemeindlichen Handelns dar. Hierzu wurde ein eigenes Modell in den Jahren 1985/86 entwickelt. Dieses sogenannte „Aschheimer Modell„ ist weit über die Grenzen Aschheims hinaus bekannt und wird auch in anderen Gemeinden, dies ergibt sich aus den Nachfragen und dem Wunsch auf Erläuterungen, für ihre einheimischen Bürger verwendet.


 


Folgende Wohnungsbauvorhaben sind in letzter Zeit in diesem Programm erstellt bzw. zur Fortführung des Wohnungsbauförderungsprogrammes geplant:


Seniorenpark, Watzmannstraße
2001 wurden im Betreuten Wohnen an der Watzmannstraße mit Sozialbereich 46 Wohnungen bezogen und im Seniorenpflegebereich an der Alpenstraße 55 stehen ca. 41 Pflegewohnungen bzw. 52 Pflegebetten zur Verfügung.
Die erste Erweiterung des Betreuten Wohnens mit 28 Wohneinheiten und die Erweiterung des Seniorenpflege-zentrumsmit 39 Betten (Demenzstation = 17; allgemeine Pflege = 22) war mit dem Bezug im Mai/Juni 2006 abgeschlossen.
Die zweite Erweiterung (= 3. Bauabschnitt) des Betreuten Wohnens mit weiteren 20 Wohneinheiten konnte zum 1. Juni 2009 bezogen werden.

Es gelten für das gesamte Betreute Wohnen die durch den Gemeinderat bereits am 24.01.1998 beschlossenen Grundsätze:

Die Errichtung und laufende Unterhaltung des Betreuten Wohnens, dem Sozialbereich mit Räumlichkeiten für die Nachbarschaftshilfe, Mutter- und Kind-Gruppen, Clubräume und Caféteria sowie der Tiefgarage und den Außenanlagen wird der Baugesellschaft München-Land übertragen mit folgenden Auflagen (auszugsweise):

• Die dauernde Benennung von Bewohnern für das Betreute Wohnen erfolgt durch die Gemeinde Aschheim bzw. den zuständigen Verwaltungs- und Kulturausschuss.

• Ein Grundmietpreisim 3. Bauabschnitt von derzeit ca. 7,75 € pro qm; Wohnfläche/mtl. (im 1. Bauabschnitt ca. 6,90 €/qm;/ im 2. Bauabschnitt ca. 7,45 €/qm;) ist vorzusehen. Der günstige Grundmietpreis kommt durch den gemeindlichen Zuschuss (ca. 6,5 Mio. Euro für das bestehende Betreute Wohnen mit 49 WE, ca. 2 Mio. Euro für den Erweiterungsbau 28 WE und ca. 2,4 Mio. für den 3. BA/20WE) an die Baugesellschaft München-Land zustande sowie durch die Überlassung des gesamten Grundstückes für ausschließlich eine Erinnerungspacht von € 51,10/pro Jahr, also praktisch kostenlos.
• Für die Notrufbereitschaft (24 Stunden/Tag), die durch die Gemeinde Aschheim seit 29.12.2004 an die Nachbarschaftshilfe Aschheim-Dornach e.V. übertragen wurde, fallen zusätzlich Kosten in Höhe von € 77,-- pro Wohnung monatlich an. Die Notrufbereitschaft im Betreuten Wohnen ist über 24 Stunden täglich gegeben und ermöglicht so eine schnelle Hilfe.

Zudem konnte im Dezember 2009 die neue Küche mit Speisesaal (= 4. Bauabschnitt) an die Nachbarschaftshilfe Aschheim-Dornach übergeben werden, wo nunmehr für die Seniorinnen und Senioren sowie für das Essen auf Räder die Speisen zubereitet werden.



Planungen für die nächsten Jahre:

a) Sonderprogramm Bauland für einheimische Familien - Baulandprogramme
In der Gemeinde ist es sehr schwierig am freien Markt Grundstücke auch zum vollen Kaufpreis zu erhalten. Bürger, die nicht im bisherigen engen Rahmen des Baulandprogramms berücksichtigt werden konnten, haben im Rahmen des Sonderprogrammesdie Möglichkeit, Bauland von der Gemeinde zu erwerben.

a1) Aschheim, an der Alpenstraße/am Heimstettner Weg
4 Grundstücke für Doppelhaushälften können hier im Frühjahr 2010 an Aschheimer und Dornacher Bürger vergeben werden.

a2) Aschheim Südwest, an der Keltenstraße
6 Grundstücke für Doppelhaushälften stehen ab Frühjahr 2010 für unsere Bürger zur Verfügung, davon 2 mit der Möglichkeit für behindertengerechte Bebauung.

a3) Aschheim, westlich Ismaninger Straße/östlich Waldweg (am Waldweg)
2 Grundstücke für Doppelhaushälften sowie 1 Dreispänner können voraussichtlich ab Herbst/Winter 2010 unseren Bürgern angeboten werden.


Vergaberichtlinien (Auszug)

Vergaberichtlinien (Auszug) der Wohnungsbauförderung für Einheimische,
junge Familien, junge Leute und Senioren der Gemeinde Aschheim


für Mietwohnungen:
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen Hauptwohnsitz in Aschheim oder Dornach oder
- ehemalige Aschheimer und Dornacher Einwohner, sofern sie 10 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Aschheim oder Dornach hatten und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet sind
- Bonuspunkte für junge Familien (innerhalb 5 Jahre seit Eheschließung) Alleinerziehende ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der Gemeinde (aktives Mitglied der Feuerwehren, Vereinsvorstandsmitglied, das aktiv tätig ist, ehrenamtlich aktive Jugendleiter in einem örtlichen Verein oder einer Organisation)
- Einkommensbegrenzung Entsprechend den (strengen) Richtlinien des Landkreises ist eine genaue Prüfung vorgeschrieben. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt im Sommer 1996 durch das Landratsamt sowie einem Grundsatzbeschluss des Kreisausschusses erhöht und neu festgelegt.

für Eigentumswohnungen:
- mindestens 8 Jahre Hauptwohnsitz oder
- ehemalige Aschheimer und Dornacher Einwohner, sofern sie 10 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Aschheim oder Dornach hatten und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet sind
- Kinder reduzieren die Jahre der Ortszugehörigkeit bis auf 5 Jahre (Sonderprogramm)

für Baugrundstücke:
- mindestens 12 Jahre Hauptwohnsitz in Aschheim oder Dornach (Normalprogramm)
- ab 1 Kind mindestens 9,5 Jahre Hauptwohnung in Aschheim oder Dornach
- ab 2 Kinder mindestens 7 Jahre Hauptwohnung in Aschheim oder Dornach
- ehemalige Aschheimer und Dornacher Einwohner, sofern sie mindestens 12 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Aschheim oder Dornach hatten und nicht länger als 5 Jahre abgemeldet sind (Normal- und Sonderprogramm)
Eine Vergabe von Grundstücken an Aschheimer und Dornacher Bürger unter 5 Jahren Ortszugehörigkeit (Hauptwohnsitz!) ist nicht möglich.

Hinweis:
• Die Vergabe der Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke im Wohnungsbauförderungs-programm für Einheimische erfolgt durch den Verwaltungs- und Kulturausschuss des Gemeinderats.
• Nach jeweiliger Vergabe von Miet- und Eigentumswohnungen bzw. Grundstücken werden die Benannten mit Namensangabe im Nachrichtenblatt der Gemeinde Aschheim veröffentlicht.


Hinweis zum Baulandprogramm für Einheimische

Standardprogramm (Normalprogramm)
Die Gemeinde vergibt im Rahmen des Aschheimer Modells bzw. im Wohnungsbauförderungsprogramm für Einheimische, junge Leute und Senioren und junge Familien seit Jahren baureife Baugrundstücke an Familien mit mindestens 2 Kindern, sofern diese die vom Landkreis festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Familien müssen mindestens 12 Jahre mit Erstwohnsitz in Aschheim gemeldet sein. Pro Kind können jedoch davon jeweils 2,5 Jahre abgezogen werden. Gegenüber dem sehr hohen Marktpreis für Baugrundstückein Aschheim und Dornach beträgt der Preis für die gemeindlichen Baugrundstücke im Normalprogramm ab ca. € 320,--pro qm; Nettobauland zuzüglich Erschließungskosten, wobei der genaue Grundstückspreis nach einer durchgeführten Bewertung des Grundstücks individuell festgelegt werden muss.

Sonderprogramm
Familien bzw. Bürger der Gemeinde Aschheim, die jedoch die Einkommensgrenzen etwas übersteigen, konnten in Aschheim und Dornach kaum baureife Grundstücke auf dem freien Markt erwerben, da Grundstückseigentümer ihre Grundstücke aus steuerlichen Gründen meist gesamt an einen Bauträger veräußern.

Im Sonderprogramm der Gemeinde können nun nach gesonderten Richtlinien einige gemeindliche Baugrundstücke ab - 85 % des Verkehrswertes (derzeit ca. 460,-- €/qm;) bzw. - 100 % des Verkehrswertes (derzeit ca. 540,-- €/qm;)
an Einheimische vergeben werden (jeweils zuzüglich der Erschließungskosten).
Auch hier kann der genaue Grundstückspreis erst nach der jeweiligen Grundstücksbewertung festgestellt werden.


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