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GEMEINDEKASSE |
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Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindekasse sind: - Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Auszahlungen und Einzahlungen) - Zuordnung und Buchung von Einzahlungen - Mahnwesen - Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
Öffnungszeiten
die Gemeindekasse befindet sich im Erdgeschoss Altbau Zimmer Nr. 03 und ist für den Besucherverkehr zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo., Di., Mi., Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 19:00 Uhr
Adresse
Gemeinde Aschheim Gemeindekasse Ismaninger Straße 8 85609 Aschheim
Kassenleitung: Otmar Nuber Telefon: 089/ 90 99 78 - 16 Fax: 089/ 90 99 78 - 816 E-Mail: otmar.nuber@aschheim.bayern.de
Stellvertretung Kassenleitung: Kerstin Bichler Telefon: 089/ 90 99 78 - 17 Fax: 089/ 90 99 78 - 817 E-Mail: kerstin.bichler@aschheim.bayern.de
Zahlungsmöglichkeiten
Ihre Zahlungen an die Gemeinde Aschheim können Sie auf mehreren Wegen leisten: - bequem per Einzugsermächtigung - durch Überweisung - per Scheck
Bequem zahlen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per Einzugsermächtigung schnell, bequem, bargeldlos und vor allem: ohne weiteren Kostenaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen.
Sollten Sie sich es einmal anders überlegen, können Sie jederzeit Ihren Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen.
Einzugsformulare erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder jetzt sofort. Denn der schnellste Weg zur Erteilung einer Einzugsermächtigung führt über unser Online-Formular, das Sie jetzt sofort herunterladen können.
Einzugsermächtigung [64 KB]
Bitte senden sie die ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung per Post oder per Fax (089/ 90 99 78 - 816) an die
Gemeinde Aschheim Gemeindekasse Ismaninger Straße 8 85609 Aschheim
Eine Rücksendung per E-Mail ist derzeit aus rechtlichen Gründen leider noch nicht möglich. Sobald die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird unser Angebot um diese Möglichkeit erweitert.
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
VR Bank München Land eG, BLZ 701 664 86, Kto.Nr. 400 5066 IBAN: DE40 7016 6486 0004 0050 66 BIC: GEN0DEF 10 HC
Kreissparkasse München-Starnberg, BLZ 702 501 50, Kto.Nr. 202 50247 IBAN: DE 92 7025 0150 0020 2502 47 BIC: BYLADEM1KMS
Postbank München, BLZ 700 100 80, Kto.Nr. 180 633 809 IBAN: DE 58 7001 0080 0180 6338 09 BIC: PBNKDEFF
Damit wir Ihre Zahlungen den richtigen Forderungen zuordnen können, geben Sie bitte im Verwendungszweck die Personenkonotnummer an. Die Personenkontonummer befindet sich auf Ihrem Bescheid oder Ihrer Kostenrechnung.
Scheckzahlung
Bitte geben Sie auch hier Ihre Personenkontonummer an (s.o.)
Die Gemeindekasse weist bzgl. dieser Zahlungsweise auf eine wichtige Änderung für Scheckzahler hin: Im Jahressteuergesetz 2007 wurde ein Passus geändert, demzufolge eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Gemeindekasse Aschheim als entrichtet gilt. Das heißt: ein Scheck für beispielsweise am Donnerstag, 15. Februar 2007 fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Montag, 12. Februar 2007 bei der Gemeindekasse eingegangen sein.
Wird die Neuregelung nicht beachtet, können Scheckzahlungen als zu spät erfolgt gelten und Säumniszuschläge entstehen.
Um unliebsame Folgen der Neuregelung zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen (s.o.). Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.
Mahnung und Inkasso
Sie haben einen Mahnung erhalten?
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehört es, für die Begleichung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten gemahnt.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben? Dann geben Sie bitte der Buchhaltung die Zahlungsdaten durch: - Überweisungsdatum - Betrag - Bankverbindung - Kontoinhaber
Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.
Inkasso (Vollstrechung offener Forderungen)
Wenn trotz Mahnung, Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beitreiben zu lassen. Dafür kann die Gemeindekasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden lassen.
Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag, usw.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit unserer Gemeindekasse Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.
Kassenverwalter Gemeinde Aschheim
Otmar Nuber
Formulare
Antrag auf Stundung / Ratenzahlung [148 KB]
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Druckbare Version
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